Dein Versicherungsmakler
Über den Tod spricht niemand gern, allerdings ist nicht alles im Leben planbar. Unfälle, schwere Krankheiten und plötzliche Todesfälle sind leider Teil unseres Lebens.
Deshalb ist umso wichtiger sich über die finanziellen Folgen Gedanken zu machen, insbesondere dann wenn man eine Familie zu versorgen hat.
Und genau dafür ist eine Risikolebensversicherung da, sie zahlt unabhängig von den gezahlten Beiträgen oder der Laufzeit die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus.
Die Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung kannst du deine Familie, Geschäftspartner oder sogar einen laufenden Kredit absichern. Denn wer kommt für weiteren Unterhaltungskosten auf wenn du als Versorger nicht mehr sein solltest? Hier kommt die Risikolebensversicherung ins Spiel.
Im Todesfall zahlt diese eine vorher fest vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus, sodass neben der emotionalen Bürde nicht noch finanzielle Sorgen entstehen. Die Auszahlung erfolgt an die Erben oder an eine im Vertrag konkret angegebene Person.
Die Versicherungsumme
Wie hoch die ausgezahlte Versicherungsumme ist, wird beim Abschluss des Vertrages festgelegt. Welche höhe für dich in Frage kommt musst du für dich individuell entscheiden, bist du der Hauptverdiener und trägst alle Kosten sollte mindestens 1 Jahres Bruttogehalt abgesichert werden, besser sogar mehrere Jahresgehälter, sodass genügend Zeit bleibt um die Trauer zu verarbeiten und auf eigenen Beinen zu stehen.
Möchtest du ein Kredit absichern, sollte sich die Versicherungsumme nach der Kredithöhe richten, sodass auf jeden Fall dieser abgetilgt werden kann.
Deine Gesundheit
Anders als in der Sterbegeldversicherung spielt bei der Risikolebensversicherung deine Gesundheit eine wesentlich Rolle, da hier eine sehr hohe Summe versichert werden kann. Bei Antragsstellung muss eine umfangreiche Gesundheitsprüfung beantwortet werden, dies sollte Warheitsgemäß erfolgen, da der Versicherer das Recht hat deine Krankenakte zu prüfen und dann im Leistungsfall kürzen oder die Zahlung verweigern kann. Bei schweren Krankheiten die bestehen oder in der Vergangenheit bestanden kann der Versicherer den Antrag ablehnen oder in einigen Fällen auch nur einen Beitragszuschlag verlangen.
Gefährliche Hobbys
Betreibst du in deiner Freizeit ein gefährliches Hobby wie z.B. Fallschirmspringen oder Bergsteigen kann dies auswirkungen auf deinen Beitrag haben, da die meisten Versicherer dies nur mit einen Risikozuschlag annehmen.
Raucher aufgepasst
Raucher zahlen meist fast den doppelten Beitrag. Solltest du nach Vertragsabschluss zum Nichtraucher (min. 12 Monate rauchfrei) kannst du dies dem Versicherer mitteilen und erhälst dadurch dann einen günstigeren Beitrag. Aber Achtung solltest du umgekehrt nach Vertragsabschluss zum Raucher werden, dann bist du verpflichtet dies deinem Anbieter zu melden ansonsten riskierst du die Auszahlung im Leistungsfall.
Brutto-/Nettobeiträge
Jeder Gesellschaft hat einen kalkulierten Tarifbeitrag der sich aus deinem Alter, Beruf der Vertragslaufzeit und ggfls. einem Risikozuschlag zusammen setzt. Dies ist der Bruttobeitrag, das ist der maximale Betrag den du bezahlen musst.
Allerdigns erwirtschaftet jedes Versicherungsunternehmen Überschüsse, diese kommen dir als Versicherungsnehmer zu Gute und werden mit deinem Bruttobeitrag verrechnet. Dadurch ergibt sich dann der Nettobeitrag oder auch der tatsächliche Zahlbeitrag, sprich der Beitrag den du am Ende auch wirklich zahlen musst. Dir sollte dabei allerdings bewusst sein, dass die gewährten Überschüsse nicht garantiert sind und dein Beitrag sich jederzeit erhöhen könnte bis zu dem max. Bruttobeitrag.
Tipp
Deshalb empfiehlt sich einen Tarif zu wählen bei dem der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettobeitrag nicht zu groß ist. Darauf solltest du unbedingt achten um nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen. Manche Gesellschaften bieten sogar überhaupt keinen Unterschied zwischen dem Brutto- und Nettobeitrag an.
Bei einer klassischen Risikolebensversicherung ist der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person. Der Bezugsberechtige ist jemand anders, das würde bedeuten: Stirbt der Versicherungsnehmer musst bei Erhalt der Leistung der Bezugsberechtigte Erbschaftsteuern zahlen. Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ist der Steuerfreibetrag hier relativ hoch, dieser liegt für das gesamte Erbe bei 500.000€. Auch Kinder haben einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000€, bei Geschwistern sieht das allerdings ganz anders aus hier hat man gerade mal einen Freibetrag von 20.000€. Um diese Steuer zu umgehen kann man eine "über Kreuz" Risikolebensversicherung abschließen.
Das Prinzip
Die Überkreuzversicherung besteht aus zwei Verträge, mit eigener Laufzeit und Versicherungssumme. Das Prinzip ist relativ einfach, Person A ist Versicherungsnehmer und Person B ist versicherte Person. Im zweiten Vertrag ist dies genau umgekehrt, daher auch der Begriff "über Kreuz".
Bei dieser Art der Versicherung erben die Bezugsberechtigen nicht, wenn die versicherte Person stirbt, sondern bekommen als Versicherungsnehmer einer Versicherungsleistung aus ihrem eigenen Vertrag ausbezahlt. Deshalb ist die ausbezahlte Versicherungssumme steuerfrei.
Ist der Steuerfreibetrag der Erbschaftsteuer zu klein für das gesamte Erbe, so ist die Überkreuzversicherung die richtige Wahl.
Hier kannst du über den Vergleichsrechner ganz einfach dir deine passende Risikolebensversicherung heraussuchen und auch sofort online beantragen.